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Hamburg: Ladenschluss für Thor Steinar |
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Thursday, 30. October 2008 |
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Seite 2 von 2 So erklärte das Landgericht Neuruppin im November 2004 in einem Beschluss, das öffentliche Verwenden des (alten) Logos der Marke Thor Steinar sei eine Straftat, weil es dem Symbol einer verfassungsfeindlichen Organisation zum Verwechseln ähnlich sehe. Zuvor hatte bereits das Amtsgericht Prenzlau den Träger eines Thor-Steinar-Pullovers zu einer Geldstrafe verurteilt, weil bei dem Logo der Bezug zum Nationalsozialismus eindeutig zu erkennen sei. Nach Einschätzung des Brandenburger Verfassungsschutzes nehmen die Schriftzüge auf den Kleidungsstücken "inhaltlich (…) Bezug auf vorchristlichen Germanenkult und eine glorifizierende Sicht der Wehrmacht". Charakteristisch für das Sortiment sei ein "Spiel mit mehr oder weniger verhohlenen Andeutungen an der Grenze zur Strafbarkeit".
Im Februar 2008 zeigte der norwegische Staat die Marke wegen "widerrechtlicher Verwendung staatlicher Hoheitszeichen" an. "Wir wollen, dass unsere Staatsflagge als Symbol des demokratischen Norwegens nicht weiter in Verbindung mit dem rechtsextremen Milieu gebracht wird", erklärte der norwegische Gesandte, Andreas Gaarder, damals dem Berliner "Tagesspiegel". Und lobte das zivilgesellschaftliche Engagement von Anwohnern und Politikern gegen die Modemarke und ihre Läden.
Lösung auf kaufmännischer Basis Nach Protesten von Anwohnern hatten in der Vergangenheit bereits in Berlin, Leipzig, und Dresden Thor-Steinar-Läden schließen müssen. Am Oberlandesgericht Naumburg wird es Ende Oktober eine Verhandlung geben zum Streit über die Schließung eines Ladens in Magdeburg. Dort hatte die Wohnungsgesellschaft Gero AG - wie die Hamburger HSH-Bank - geltend gemacht, vom Betreiber des Geschäfts über das Warenangebot getäuscht worden zu sein.
Die Hamburger HSH-Bank wollte das Problem mit den unangenehmen Mietern außergerichtlich lösen. Dass sie dafür eine großzügige Zahlung an die Protex GmbH geleistet hat, bestreitet HSH-Sprecher Buchholz. In einer Presseerklärung heißt es: "Der Mieter wird für den von uns geforderten Auszug aus der Passage keine Prämie erhalten - diese Lösung ist ausgeschlossen." Protex-Sprecher Rainer Schmidt erklärt dazu: Eine "einvernehmliche Lösung auf kaufmännischer Basis" sei gefunden worden. Quelle: stern.de (21.10.2008)
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