| Magdeburg: Gericht bestätigt Urteil gegen Thor-Steinar-Laden |
| Thursday, 30. October 2008 | |
Im Hundertwasser in Magdeburg darf keine Kleidung der Marke "Thor Steinar" verkauft werden, die sich bei Rechtsextremen großer Beliebtheit erfreut. Der Betreiber muss den Laden räumen, was ein Gericht bereits im Februar angeordnet hatte.
Artikel der bei Rechtsextremen beliebten Marke "Thor Steinar" dürfen nicht im Magdeburger Hundertwasserhaus verkauft werden. Das sachsen-anhaltische Oberlandesgericht in Naumburg wies am Dienstag die Berufung des Ladenbetreibers gegen die im Februar gerichtlich angeordnete Räumung zurück, sagte eine Sprecherin.
Dem widersprach das Oberlandesgerichtes in dem Berufungsverfahren. Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben wäre der Mieter verpflichtet gewesen, den Vermieter auch ohne dessen Nachfrage über den beabsichtigen Verkauf der umstrittenen Marke zu informieren, hieß es zur Begründung. Gegen die Entscheidung ist Revision zugelassen worden. |
| < Zurück | Weiter > |
|---|
Im Hundertwasser in Magdeburg darf keine Kleidung der Marke "Thor Steinar" verkauft werden, die sich bei Rechtsextremen großer Beliebtheit erfreut. Der Betreiber muss den Laden räumen, was ein Gericht bereits im Februar angeordnet hatte.
